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In der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr sind wir mit einem Informations- und Verkaufsstand vor Ort.
(Parkplatz ehemaliges Telekom-Gelände)
Das Stadtamt Bremen hat den Vorstand gebeten, alle Mitglieder des Vereins auf das Feldordnungsgesetz, das auch für die Uniwildnis gilt, hinzuweisen:
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit) Hunde unangeleint in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, …... in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt.
Auf den Schildern im Zugangsbereich zu unserem Gelände ist dieser Hinweis ebenfalls enthalten. Wir bitten um Beachtung.